DIRKS&DIRKS
Physiotherapie
 

F.A.Q.

"Verordnungen - Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben vor, dass Ihre Verordnungen in der Regel spätestens 28 Tage nach dem Datum der Ausstellung in Anspruch genommen werden müssen. Andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit. 


"Privatpreise werden Ihnen zu Beginn der Handlung in einem Behandlungsvertrag / Honorarvereinbarung mitgeteilt und dokumentiert. Die komplette Übernahme seitens der Erstattungsstelle kann nicht gewährleistet werden. 


"Nicht zum Termin erschienen, weil Sie einen Termin vergessen haben, krank waren oder sonstige Gründe. 

Sie sind verpflichtet Termine abzusagen, da wir eine reine Bestellpraxis sind. Sollten Sie Termine nicht absagen, behalten wir uns vor, Ihnen die ausgefallenen Termine zu dem jeweiligen Satz in Rechnung zu stellen und die jeweils folgenden Termine zu streichen.


"Termin(e) - zettel werden von uns ausgedruckt und sind somit dokumentiert und vom System archiviert.  - sie sind für die Terminierung verbindlich!